Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Allgemeine Regelungen
-
rechtliche Stellung von FR
- FR bietet auf seiner Homepage Bustouren zu Festivals und Konzertveranstaltungen an, die mit folgenden touristischen Leistungen kombiniert werden können:
- Eintrittskarte zu Festival bzw. Konzertveranstaltung
- Eintrittskarte zu Festival bzw. Konzertveranstaltung und Merchandise
- Eintrittskarte zu Festival bzw. Konzertveranstaltung und Hotel
- Hotel
1.2. Soweit FR die Bustour und zusätzlich eine oder mehrere weitere touristische Leistung/en selbst als eigene Leistung anbietet, ist FR Reiseveranstalter einer Pauschalreise. Vergleiche dazu Abschnitt B. FR als Reiseveranstalter.
1.3. Soweit FR die Leistungen neben der Bustour in seiner Leistungsbeschreibung auf der Homepage und der Reisebestätigung nicht ausdrücklich als eigene von FR erbrachte Leistungen kennzeichnet, bietet FR diese Leistungen nicht als eigene, sondern vermittelte Leistungen an.
1.4. Soweit es sich bei den von FR vermittelten touristischen Einzelleistungen um verbundene Reiseleistungen i.S.d. § 651 w handelt, hat FR die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen.
1.5. Ist FR Reisevermittler nach Ziffer 1.3. und 1.4. gelten die Regelungen unter Abschnitt C. (FR als Reisevermittler).
B. FR als Reiseveranstalter
2. Abschluss des Reisevertrags
2.1. Der Kunde kann die von FR angebotenen touristischen Leistungen über die Homepage von FR www.feierreisen.de buchen. Hierzu muss der Kunde sich zunächst durch einen Klick auf den Button „Anmelden“ mit seiner E‑Mailadresse und einem von ihm gewählten Passwort anmelden oder sich als Neukunde unter Angabe seiner Kontakt‑ und Rechnungsdaten neu registrieren. Im Folgenden kann sich der Kunde durch die Auswahl „Touren“ die von FR angebotenen Bustouren anzeigen lassen. Mit der Auswahl der vom Kunden gewünschten Tour wird der Kunde zu seiner Maske weitergeleitet, in der er seinen Abfahrtort und die Anzahl der Busplätze auswählen kann. Durch einen Klick auf den Button „Tour buchen“ kommt der Kunde zu einer weiteren Maske, in der er weitere Reiseleistungen, wie z.B. Eintrittskarten und Merchandise auswählen kann. Mit einem Klick auf den Button „In den Warenkorb“ werden dem Kunden seine gebuchten Reiseleistungen und die Kosten angezeigt. Durch einen Klick auf den Button „Zur Kasse“ wird der Kunde zu seiner Maske weitergeleitet, in der er seine Bestellung überprüfen kann.
2.2. Durch einen Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab.
2.3. Die Annahme der Buchung durch FR erfolgt, indem dieser dem Kunden eine automatische Buchungsbestätigung per E‑Mail übermittelt.
2.4. Unverzüglich nach dem Vertragsschluss wird FR dem Kunden eine Reisebestätigung in Textform aushändigen.
2.5. Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle anderen Mitreisenden, für die der Kunde mitgebucht hat. Der Kunde garantiert, dass die Mitreisenden Kenntnis von der Buchung haben und den Kunden zur Buchung der Bustour bevollmächtigt haben. Sollte dies nicht der Fall sein, haftet der Kunde für die von ihm eingegangenen Vertragsverpflichtungen der von ihm angegebenen Mitreisenden wie für seine eigenen.
3. Zahlung des Reisepreises
3.1. Nach Vertragsschluss und Aushändigung eines Sicherungsscheines i.S.d. § 651 r BGB ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises pro Kunde und ggf. Mitreisenden innerhalb von fünf Tagen fällig. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen innerhalb von 20 Tagen vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
3.2. Der Reisepreis ist per Überweisung auf das Konto von FR zu zahlen, soweit im Einzelfall individualvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist. Das Konto von FR ergibt sich aus der Rechnung, die dem Kunden unmittelbar (spätestens am nächsten Werktag) übermittelt wird, nachdem FR das Angebot auf Abschluss des Reisevertrages durch Zusendung einer automatisierten Bestätigungsemail angenommen hat.
3.3. Sollte der Kunde die Anzahlung nicht innerhalb von fünf Tagen begleichen, erhält der Kunde drei Zahlungserinnerungen. In der dritten Zahlungserinnerung wird der Kunde unter Fristsetzung darauf aufmerksam gemacht, dass FR bei fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten wird. Erfolgt hieraus keine Zahlung des Kunden, ist FR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat in diesem Fall die Rücktrittskosten gem. Ziffer 9 zu tragen.
Im Hinblick auf die Restzahlung wird der Kunde 26 Tage vor Beginn der Pauschalreise per E‑Mail an die Restzahlung erinnert, wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch keine vollständige Zahlung durch den Kunden erfolgt ist. Sollte der Kunde trotz dieser Erinnerung 20 Tage vor dem Reiseantritt die Restzahlung nicht beglichen haben, erhält der Kunde von FR eine Zahlungserinnerung unter Fristsetzung bis drei Tage vor Antritt der Reise. Der Kunde wird von FR in der Zahlungserinnerung darauf aufmerksam gemacht, dass FR beim fruchtlosen Fristablauf vom Vertrag zurücktreten wird. Zahlt der Kunde dennoch nicht, ist FR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auch in diesem Fall hat der Kunde die Rücktrittskosten gem. Ziffer 9 zu übernehmen.
4. Leistungen von FR / Festlegung von Abfahrtzeiten / Abruf von Eintrittskarten
4.1. Die vertraglichen Leistungen von FR richten sich nach der Leistungsbeschreibung auf der Internetseite sowie der Reisebestätigung.
4.2. Zusatzwünsche des Kunden sind FR bei der Buchung mitzuteilen. Erst mit Bestätigung dieser Zusatzleistungen in der Reisebestätigung werden diese Vertragsbestandteil.
4.3. Die konkreten Abfahrtszeiten werden dem Kunden bis spätestens 5 Tage vor dem Reiseantritt per E‑Mail mitgeteilt. Zusätzlich werden diese Zeiten im Kundenkonto des Kunden angezeigt.
4.4. Hat der Kunde im Rahmen des Pauschalreise Eintrittskarten für ein Festival oder eine Kulturveranstaltung mitgebucht, erhält er seine Eintrittskarten spätestens 3 Tage vor dem Reiseantritt per E‑Mail. Die gebuchten Eintrittskarten werden zusätzlich in das Kundenkonto des Kunden geladen und sind hier abrufbar.
5. Leistungsänderungen durch FR
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und die von FR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies ist insbesondere der Fall bei geringfügigen Änderungen der An‑ bzw. Abreisezeit, soweit ein Besuch des gesamten Festivals (d.h. Festivalbeginn bis Festivalende) bzw. der Kulturveranstaltung ermöglicht wird oder einer unwesentlichen Veränderung des Abfahrtortes. FR ist verpflichtet, den Kunden nach Kenntnis der Änderung bzw. Abweichung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, E‑Mail, SMS, Textnachricht) unverzüglich über die Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen.
5.2. Bei erheblichen Änderungen bzw. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages kann der Kunde innerhalb einer von FR gleichzeitig mit der Mitteilung der Änderung bzw. Abweichung gesetzten angemessenen Frist die Änderung bzw. Abweichung annehmen oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklären. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von FR gesetzten Frist den Rücktritt, gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen.
5.3. Bei erheblichen Änderungen bzw. Abweichungen des Abfahrtortes gilt Ziffer 5.2. mit der Maßgabe, dass der Kunde bei einer Buchung einer Pauschalreise, die eine Busfahrt zum Festival und ein Ticket für ein Festival sowie ggf. weitere Leistungen wie Merchandising beinhaltet, auch die Möglichkeit hat, nach der Mitteilung über die Änderung des Abfahrtortes den Rücktritt nur bezüglich der Teilleistung der Busfahrt zu erklären. Dem Kunden wird in diesem Fall unverzüglich nach dessen Teilrücktrittserklärung der auf die Busfahrt anfallende Betrag rückerstattet. Das durch FR weiterhin geschuldete Ticket wird dem Kunden spätestens 3 Tage vor dem Reiseantritt per E‑Mail übermittelt. Die gebuchten Tickets werden zusätzlich in das Kundenkonto des Kunden geladen und sind hier abrufbar. Die weiteren durch den Kunden gebuchten Leistungen wie z.B. Merchandising werden wie vereinbart erbracht.
5.4. Soweit die geänderten Reiseleistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche unberührt.
6. Preiserhöhung/Preissenkung
6.1. FR ist nach Maßgabe der §§ 651 f und 651 g BGB berechtigt, den vereinbarten Reisepreis bis zum 20. Tag vor Reisebeginn einseitig zu erhöhen, soweit sich die Erhöhung des Reisepreises aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger ergibt.
6.2. Zur Berechnung der Preiserhöhung, die sich aus der Erhöhung des Preises für die Beförderung ergibt, werden die erhöhten Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger durch die Zahl der befördernden Kunden geteilt. Den sich so für jede Person ergebenden Erhöhungsbetrag kann FR dem Kunden als Preiserhöhung in Rechnung stellen.
6.3. Im Fall der Preiserhöhung wird FR den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen.
6.4. Soweit sich die Preise für die Beförderung von Personen aufgrund geringerer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger nach dem Vertragsschluss ermäßigen, ist FR verpflichtet, den Reisepreis zu senken. Hat der Kunde mehr als den geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von FR zu erstatten. FR darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
6.5. Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Kunde innerhalb einer von FR gleichzeitig mit der Mitteilung gesetzten angemessenen Frist die Preiserhöhung annehmen oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklären. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von FR gesetzten Frist den Rücktritt, gilt die Preiserhöhung als angenommen.
7. Änderungen auf Verlangen des Kunden
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderungen oder Umbuchungen besteht nicht. Sollte FR dennoch auf Wunsch des Kunden Änderungen oder Umbuchungen vornehmen, so kann FR ein Bearbeitungsentgelt von pauschal 5 Euro pro Kunde verlangen, soweit FR nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von FR ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was FR durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
8. Ersatzreisende
Der Kunde kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den Reiseerfordernissen genügt und FR eine angemessene Zeit eingeräumt wird, um die Tauglichkeit des Dritten zur Teilnahme an der Reise zu prüfen. Hierzu hat der Kunde FR auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Sollten durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten anfallen, kann FR diese dem Kunden oder dem Dritten unter Nachweis der tatsächlich entstandenen Mehrkosten in Rechnung stellen.
9. Rücktritt durch den Kunden
9.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von dem mit FR geschlossenen Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann formfrei erfolgen, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei FR. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert FR den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. FR ist jedoch mit Ausnahme der Fälle des § 651 h Abs. 3 BGB berechtigt, eine angemessene Entschädigung verlangen.
9.2. FR hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Beachtung des Zeitraums zwischen der Rücktritterklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von FR und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigungspauschalen werden anhand des Zeitpunktes der Rücktrittserklärung pro Person wie folgt bemessen:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn: 5 % des Reisepreises
- vom 29. – 22. Tag vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises
- vom 21. – 15. Tag vor Reisebeginn: 35 % des Reisepreises
- vom 14. – 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
- ab dem 7. Tag vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises
- bei Nichtanreise: 95 % des Reisepreises
9.3. Es bleibt dem Kunden unbenommen, FR nachzuweisen, dass FR eine geringere Einbuße als die pauschalisierte Entschädigung entstanden ist.
10. Rücktritt und Kündigung durch FR
10.1. FR ist berechtigt, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 35 Personen bis 20 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurückzutreten und damit die Reise abzusagen, wenn die Mindestteilnehmeranzahl in der Reisebestätigung angegeben ist. FR ist verpflichtet, die Absage der Reise unverzüglich zu erklären. Der Kunde erhält in diesem Fall den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück.
10.2. FR kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung nachhaltig weiter stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. FR behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis, wobei er sich gegebenenfalls ersparte Aufwendungen oder Vorteile aus anderweitiger Verwendung der Reise, einschließlich der von den Leistungsträgern erstatteten Beträge, anrechnen lassen muss.
11. Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände durch FR
FR ist berechtigt, vom Reisevertrag vor Reisebeginn zurückzutreten, soweit er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es durch behördliche Entscheidungen (Ein‑ / Ausreiseverbote, Quarantäne, Lockdown) zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise kommt. FR hat den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund zu erklären. Ein bereits bezahlter Reisepreis wird dem Kunden spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstattet.
12. Gewährleistung und Abhilfe
12.1. Ist die Reise nicht frei von Reisemängeln i.S.d. § 651 i BGB, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Hierzu hat der Kunde FR den Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Mängelanzeigen können bei einer FR zugehörigen Person direkt im Bus oder – soweit eine solche Person im Bus nicht vorhanden ist – über die dem Kunden durch FR unterbreiteten Kontaktkanäle erfolgen (in den Reisedokumenten mitgeteilte Support‑Hotline, E‑Mail, WhatsApp, Telefon).
12.2. Soweit FR infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, Minderung des Reisepreises nach § 651 m BGB oder Schadensersatz nach § 651 n zu verlangen.
12.3. Wird die Reise durch den Mangel erheblich beeinträchtigt, steht dem Kunden ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gemäß § 651 l BGB nur dann zu, wenn der Kunde FR (bzw. der örtlichen Reiseleitung) eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von FR verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
12.4. Im Falle berechtigter Kündigung behält FR hinsichtlich der erbrachten und zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. FR hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendig sind. Ist die Beförderung im Vertrag mit umfasst, so hat FR auch für diese zu sorgen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen FR zur Last.
13. kein Widerrufsrecht
FR weist darauf hin, dass bei den per Fernabsatz über die Homepage www.feierreisen.de abgeschlossenen Pauschalreiseverträgen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts‑ und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gem. Ziffer 9.
14. Haftungsbeschränkungen
14.1. Die vertragliche Haftung von FR für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Körpers oder des Lebens resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
14.2. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich FR gegenüber dem Kunden auf diese Übereinkünfte oder gesetzlichen Vorschriften berufen.
14.3. FR haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht durch ihn ausgeschrieben sind und die der Kunde im Zielgebiet bei Dritten bucht und für die er an Dritte ein mit diesen vereinbartes Entgelt entrichtet (z.B. Ausflüge, Mietwagen etc.).
14.4. FR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen‑ und Sachschäden, die von FR als Fremdleistung lediglich vermittelt werden, wenn die Leistungen eindeutig und unter Angabe der Identität und der Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und damit für den Kunden ersichtlich ist, dass diese nicht Bestandteil der Reise von FR sind. Für Festivals und Konzertveranstaltungen fremder Veranstalter gelten ausschließlich die AGB des Fremdveranstalters. Vergleiche hierzu auch Abschnitt C FR als Reisevermittler.
14.5. Bei Gepäckbeförderungen im Gepäckbereich des Busses ist die Haftung von FR auf 1 000 Euro je beförderten Gepäck beschränkt, sofern der Sachschaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von FR beruht. FR hat nicht die Pflicht zur Beaufsichtigung von Gepäckstücken, die von Fahrgästen im Gepäckbereich oder Fahrgastbereich zurückgelassen werden. Eine Haftung für den Verlust solcher Gepäckstücke trifft FR mithin nicht.
C. FR als Reisevermittler
17. Stellung von FR als Reisvermittler, Vertragsschluss und Informationspflichten
Die von FR als vermittelte Leistungen ausgewiesenen touristischen Fremdleistungen können über die Homepage von FR gebucht werden. FR ist jedoch als Reisevermittler nach Ziffer 1.3. und 1.4. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner der vermittelten touristischen Einzelleistungen. Der Vertrag über die vermittelte/n Einzelleistung/en kommt allein mit einem Dritten zustande (z.B. Ticketportalen, wenn FR die Tickets für ein Festival oder eine Kulturveranstaltung nicht selbst anbietet). FR ist jedoch verpflichtet, den Kunden nach Maßgabe des Art. 250 §§ 1–3 EGBGB zu informieren. Soweit FR Vermittler verbundener Reiseleistungen nach Ziffer 1.4. ist, ist FR verpflichtet, seine Informationspflichten nach § 651 w Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 251 EGBGB zu erfüllen, dem Kunden das entsprechende Formblatt für die Reise zu übergeben und eine Kundengeldabsicherung im Fall der Inkassotätigkeit von FR zu etablieren.
18. Haftung von FR bei vermittelten Reiseleistungen
FR haftet als Reisevermittler nach Ziffer 1.3. und 1.4. nicht für die Angaben des vermittelten Vertragspartners zu Preisen und Leistungen sowie für die vermittelte touristische Leistung selbst. Für Ansprüche aus dem vermittelten Vertrag über die vermittelte/n Einzelleistung/en haftet der Dritte, mit dem der Vertrag über die vermittelte/n Einzelleistung/en zustande kommt. Vergleiche hierzu auch Ziffer 14.4. Die Haftung von FR für Pflichtverletzungen aus dem Vermittlungsvertrag und gesetzlichen Vorschriften sowie die Haftung von FR bei der Verletzung der vorvertraglichen Informationspflichten (vgl. Ziffer 17) bleibt unberührt.
19. Gewährleistung bei vermittelten Reiseleistungen
Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln der vermittelten Leistung sind direkt gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. FR gilt jedoch vom Dritten (Reiseveranstalter) bevollmächtigt, Mängelanzeigen bezüglich der Erbringung der vermittelten Leistung entgegenzunehmen. Bei Eingang einer Mängelanzeige wird FR den Reiseveranstalter unverzüglich nach Eingang in Kenntnis setzen, wobei die nächstmögliche Übermittlung während der üblichen Geschäftszeiten genügt.
D. Schlussvorschriften
20. Gerichtsstand und Rechtswahl
20.1. Gerichtsstand für alle Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reise‑ bzw. Vermittlungsvertrages, die Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, ist Oldenburg.
20.2. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts‑ und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und FR die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.
21. EU-Streitbeilegung
FR weist darauf hin, dass FR im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Für alle Reise‑ und Vermittlungsverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online‑Streitbeilegung bereit. Diese ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden.
Stand November 2024, Heinz & v. Rothkirch Rechtsanwälte | Bremen